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Grundsteuerreform

Grundsteuerreform Rommelmann Immobilien

Reform der Grundsteuer

Am 25.6.2019 haben sich die Bundestagsfraktionen der CDU/CSDU und der SPD auf einen Gesetzesentwurf zur Reform der Grundsteuer geeinigt, mit dem das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wurde. Der Deutschen Bundestag hat das von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetzespaket am 18. Oktober 2019 beschlossen.

Nach dem Gesetzentwurf der Großen Koalition soll für die Erhebung der Steuer bei Wohngrundstücken zukünftig der Ertragswert maßgeblich sein. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer nach anderen Bewertungsverfahren erheben können.

Grundsteuerreform: Mit Steuererhöhungen ist zu rechnen

Heute hat der Bundesrat das Gesetz zur Reform der Grundsteuer und des Bewertungsgesetzes zugestimmt. Der IVD bedauert, dass die Grundsteuerreform nun doch Steuererhöhungen zur Folge haben kann.  Das Versprechen der Bundesregierung, dass es zu keiner Steuererhöhung kommen wird, kann voraussichtlich nicht erfüllt werden. „Über die Höhe der Steuer entscheiden allein die Gemeinden, die den Hebesatz selbständig festsetzen dürfen. Finanzklamme Gemeinden werden ihren Hebesatz keineswegs so weit herabsetzen, dass der Anstieg der Grundstückswerte ausgeglichen wird“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD.  Darüber hinaus ist es nicht gelungen, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform zu einer grundlegenden Vereinfachung zu nutzen. Der Verwaltungsaufwand, der auf Bürger und Finanzverwaltung zukommt, steht in keinem Verhältnis zum Steueraufkommen. „Der Wunsch nach Einzelfallgerechtigkeit steht offenbar über aller Vernunft“, so Schick.

„Wir würden es begrüßen, wenn sich die Länder auf ein einfaches Flächenmodell einigen, das dann überall in Deutschland eingeführt wird“, ergänzt Schick. Aufgrund der neuen Öffnungsklausel im Grundgesetz, haben die Länder das Recht, einfachere Verfahren einzuführen. Welche Länder davon Gebrauch machen werden, steht noch nicht fest. In den Ländern wird noch berechnet, wie sich die Reform auswirken würde.

Mit dem Bundesratsbeschluss steht der Einführung der neuen Grundsteuer nichts mehr im Wege. Zu begrüßen ist, dass es dem Gesetzgeber gelungen ist, das neue Gesetz noch vor Ablauf des Jahres 2019 zu verabschieden. Denn anderenfalls stünden die Gemeinden nächstes Jahr ohne die Einnahmen aus der Grundsteuer da

Quelle : IVD – Immobilienverband Deutschland

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