freistehende Ein-/Zweifamilienhäuser
63,4 Mio. € Umsatz
Minden · Arbeitsentwurf · redaktioneller Datenentwurf
Stadtbericht 2026Immobilienmarktbericht
Die Stadt Minden wird von einem eigenen Gutachterausschuss ausgewertet. Der aktuelle frei zugängliche Pressebericht beschreibt das Berichtsjahr 2024.
63,4 Mio. € Umsatz
11,2 Mio. € Umsatz
17,8 Mio. € Umsatz
Mikrolagen separat prüfen
Eine stadtweite Entwicklung ist nur der Ausgangspunkt. In Minden unterscheiden sich zentrale, wesernahe, gewachsene und dörflich geprägte Lagen deutlich.
Der Gutachterausschuss berichtet sinkende Preise für selbst genutztes Wohneigentum und einen Anstieg bei Mehrfamilienhäusern.
41 Baugrundstücke für den individuellen Wohnungsbau wurden 2024 verkauft. Das waren 64 Prozent mehr als im Vorjahr.
Die 19 Stadtbezirke bilden den Rahmen für die lokale Einordnung. Eine Preisbehauptung auf Bezirksebene erfolgt erst bei passender Datengrundlage.
Die Einwohnerstatistik zum 31.12.2025 zeigt die Größenordnung der Stadt. Sie ist eine Strukturkennzahl und keine Preiskennzahl.
Eine belastbare Einordnung verbindet die städtische Ebene mit der konkreten Adresse und den Eigenschaften des Grundstücks.

Flächen, Baujahr, Rechte, Modernisierungen und Energie nachvollziehbar erfassen.
Nur passende Kauffälle, Faktoren und Zonen heranziehen.
Preis, Zielgruppe und Darstellung aufeinander abstimmen.
Anfragen, Besichtigungen und Rückmeldungen strukturiert auswerten.
Der Bericht trennt amtliche Transaktionsdaten, Bodenrichtwerte und redaktionelle Einordnung. Angebotspreise werden nicht als erzielte Kaufpreise dargestellt.
Kauffallzahlen, Geldumsätze, amtlich veröffentlichte Preisentwicklungen, Stichtage und Zuständigkeitsbereiche.
Wohnfläche, Grundstück, Modernisierung, Energie, Rechte, Schäden, Mikrolage und aktuelle Konkurrenzangebote.
Marktbericht Minden 2026
Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung, die amtliche Marktdaten mit Lage, Grundstück und Gebäude verbindet. Persönlich geprüft, ohne automatisches Preisversprechen.
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rommelmann.immobilien
Redaktioneller Datenentwurf. Amtliche Transaktionsdaten, Bodenrichtwerte und Strukturangaben bleiben getrennt. Ein Angebotspreis ist kein Kaufpreis. Kein Verkehrswertgutachten. Quellen und Aussagen benötigen die fachliche und publizistische Freigabe vor Veröffentlichung.