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Ratgeber: Hausverkauf oder Wohnungsverkauf

Hausverkauf oder Wohnungsverkauf – was passiert nach dem Verkauf?

Sie haben bei der Vermarktung Ihrer Immobilie alles richtig gemacht, den passenden Käufer gefunden und sind sich mit ihm einig geworden. Wie geht es aber weiter?

Inhalt

Wie geht es weiter, wenn ein Käufer für Ihre Immobilie gefunden ist?

Sie haben bei der Vermarktung Ihrer Immobilie alles richtig gemacht, den passenden Käufer gefunden und sind sich mit ihm einig geworden: Dem Haus- oder Wohnungsverkauf steht also nichts mehr im Wege. Und doch liegen die entscheidenden Schritte noch vor Ihnen, denn hier reicht ein Handschlag nicht aus – der Hausverkauf kann immer noch platzen.

Gehen Sie nun konsequent vor, das bewährt sich aus unserer Sicht in jedem Fall. Wie Sie das am besten anstellen, das haben wir Ihnen zusammengetragen.

Den Wohnungs- oder Hausverkauf wasserdicht machen

Auch wenn Sie eine Einigung erzielt haben, ist der Wohnungs- oder Hausverkauf noch nicht in trockenen Tüchern:

Kaufvertrag schließen

Zunächst muss ein Kaufvertrag geschlossen werden – und das unter notarieller Aufsicht und mit Beurkundung. Bis dahin steht es sowohl Ihnen als Verkäufer als auch dem Käufer frei, die Transaktion abzusagen.

Notartermin vereinbaren

Es liegt auf der Hand, dass diese Phase von Unsicherheit geprägt ist – genau deswegen sollten Sie konsequent vorgehen und den Käufer direkt um die Vereinbarung eines Notar-Termins bitten. Damit stellen Sie sicher, dass der Käufer bei einem späteren Scheitern des Verkaufs die bereits entstandenen Kosten zu tragen hat.

Bevor der Notar jedoch zur Tat schreiten kann, sind einige Voraussetzungen zu schaffen:

  • Grundsätzlich muss Einigkeit zum Haus- oder Wohnungsverkauf bestehen
  • Der Käufer sollte die Finanzierung organisiert haben und eine entsprechende Bestätigung vorlegen
  • Der Notar sollte einen Vertragsentwurf verschicken, den Sie sich in Ruhe durchlesen können, um bei Bedarf Änderungen zu veranlassen
  • Die zur Beurkundung notwendigen Unterlagen sollten vorliegen, der Notar stellt Ihnen in der Regel eine Vorbereitungsliste zur Verfügung
Immobilie geerbt Entscheidungen treffen

Vertrag über den Wohnungs- oder Hausverkauf – die Details zählen

Natürlich wird der Notar die Erstellung eines Vertragsentwurfs Kosten berechnen, denn im Vorfeld lassen sich meist nicht alle Details klären. Umso wichtiger ist es, das Vertragswerk genau zu prüfen. Sollten Sie Fragen zu den Formulierungen und deren Bedeutung haben, klären Sie diese unbedingt im Vorfeld. Als Immobilienmakler erleben wir das immer wieder und nehmen uns deswegen viel Zeit: Ein Haus- oder Wohnungsverkauf ist keine Kleinigkeit – und hier sollte alles stimmen.

In der Regel haben Sie ausreichend Zeit bis zum Beurkundungstermin: Verkaufen Sie an ein Unternehmen, dann sind es mindestens zwei Wochen – bei einem Wohnungs- oder Hausverkauf an Privat gibt es diese Regel zwar nicht, aber der Notar achtet darauf, dass Sie sich in Ruhe mit dem Vertragsinhalt auseinandersetzen können. Sind alle Details abgestimmt, bereitet der Notar den Vertrag vor – es vergehen also noch einmal einige Tage.

Ratgeber: Immobilie privat verkaufen

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Der Notar – neutrale Rolle obligatorisch

Auch wenn der Käufer in der Regel den Notar beauftragt, können Sie sich auf dessen neutrale Beraterrolle verlassen: Er wird sowohl Ihre Interessen im Blick behalten als auch die des Käufers – dazu ist er verpflichtet. Seine Arbeit geht weit über die individuelle Vertragserstellung und den Versand der Entwürfe an beide Parteien hinaus. Sollten Änderungswünsche zu berücksichtigen sein, wird er den Vertrag entsprechend nach Abstimmung mit beiden Parteien anpassen.

Vor der Beurkundung verliest der den Kaufvertrag allen Beteiligten, erläutert aber auch die einzelnen Passagen. Haben Sie dann noch Fragen, steht er Ihnen zur Beantwortung zur Verfügung. Wichtig ist, dass sowohl Sie als auch der Käufer exakt wissen, was unterschrieben werden soll. Selbst jetzt können noch Änderungen vorgenommen werden – und wir können Ihnen aus unserer Erfahrung bestätigen, dass dies auch meist der Fall ist.

Ein Haus oder Wohnung verkaufen ist eine komplexe Angelegenheit

Haben Sie Ihre Unterschrift geleistet, geht die Arbeit des Notars erst so richtig los. Sie sind dem Wohnungs- oder Hausverkauf jedoch einen großen Schritt näher gekommen. Der Eigentumsübergang wird sich noch über einige Wochen hinziehen, die komplizierte Vorgehensweise ist dem Sicherheitsbedürfnis aller Parteien geschuldet.

Gerne zeigen wir Ihnen den gesamten Verkaufsprozess ausführlich auf, um Ihnen die Bedeutung der unterschiedlichen Phasen zu erläutern. Wir legen zum Beispiel großen Wert darauf, dass die Bank des Käufers belastbare Zusagen ausstellt. Es geht schließlich um viel Geld und hier hat sich Umsicht immer bewährt. Haben Sie Fragen dazu, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns – wir sind gerne für Sie da.

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