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Kaufvertrag Immobilie Ratgeber Rommelmann Immobilien

Kaufvertrag Immobilie – was steht drin?

Haben Sie die Immobilie gefunden, die optimal zu Ihren Vorstellungen passt, steht eine komplexe Transaktion an – und die wird vertraglich geregelt.

Dreh- und Angelpunkt ist der Kaufvertrag, dessen Unterzeichnung in jedem Fall notariell beurkundet werden muss. Im Gegensatz zu viele anderen Käufen, die sich mündlich oder per Handschlag regeln lassen, ist der Eigentumsübergang von Immobilien nur auf diese Weise möglich. Und das ist auch gut so, denn alle im Kaufvertrag fixierten Absprachen und Regelungen werden so verbindlich. Welche Punkte sollte ein Kaufvertrag für Haus, Wohnung oder Grundstück also enthalten?

Inhalt

Der Kaufvertrag – die Definition

Die rechtlichen Grundlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt:

Demnach kommt der Kaufvertrag dann zustande, wenn zwei Willenserklärungen, nämlich ein Angebot und dessen Annahme, übereinstimmen. Die Willenserklärungen müssen darauf abzielen, ein Recht oder eine Sache gegen ein vereinbartes Entgelt zu veräußern.

Wird der Kaufvertrag geschlossen, ist der Verkäufer des Rechtes oder der Sache dazu verpflichtet, dem Käufer den Vertragsgegenstand zu übergeben und letztendlich das Eigentum daran zu verschaffen – und zwar frei von Rechts- und Sachmängeln. Im Gegenzug ist der Käufer zur Kaufpreiszahlung und Abnahme des Vertragsgegenstandes verpflichtet. So lautet das Gesetz – wie werden diese Regeln jedoch bei Immobilientransaktionen umgesetzt?

Immobilien-Kaufvertrag: Beurkundung durch Notar obligatorisch

Immobilien stellen enorme Vermögenswerte dar, deren Kauf und Verkauf vertraglich sauber geregelt werden sollte. Umso wichtiger ist die Rolle des Notars, der im Prinzip als neutraler Mittler zwischen beiden Parteien fungiert und den Eigentumsübergang organisiert. Er setzt also nicht nur den Kaufvertrag auf und klärt über die Inhalte und deren rechtliche Bedeutung auf, er überwacht darüber hinaus die Kaufpreiszahlung, bevor er beim Grundbuchamt die Eigentumsüberschreibung beantragt. Ein Notar muss grundsätzlich neutral bleiben und unparteiisch beraten – und zwar sowohl den Käufer als auch den Verkäufer. Für diese Dienstleistung kann er eine Gebühr abrechnen, die in der Regel zu Lasten des Käufers geht.

Kaufvertrag Beurkundung Notar

Kaufvertrag Immobilie – darauf sollten Sie achten

Um alle Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien umfassend regeln zu können, enthält ein Kaufvertrag wichtige Informationen. Das sind die wichtigsten Punkte im Immobilien-Kaufvertrag:

1. Name und Anschrift des Käufers und des Verkäufers sowie Steuer–ID

2. Beschreibung des Kaufgegenstandes, wie Sie der Notar dem Grundbuch entnehmen kann, inklusive eventueller Belastungen oder Rechte Dritter

3. Ausstattungsmerkmale sowie bei Bedarf auch mitverkaufte Möbel oder anderweitige Einrichtungsgegenstände

4. Zustand des Objektes und eventuell vorhandene Schäden oder Mängel

5. Kaufpreis, Zahlungstermin und -modalitäten

6. Höhe der bei Verzug fälligen Zinsen, sollte der Verkäufer das Objekt nicht pünktlich übergeben können

7. Termin der Übergabe

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So ermitteln Sie den richtigen Immobilienpreis

Den richtigen Preis anzusetzen ist bei einem Immobilien-Verkauf äußerst wichtig. Ist der Angebotspreis zu hoch angesetzt, verschreckt man Interessenten, ist er zu niedrig angesetzt, verliert man bares Geld.

Kaufvertrag Immobilie prüfen – einige wichtige Hinweise

Der Notar bereitet Ihren Kaufvertrag vor und übersendet Ihnen in der Regel zwei Wochen vor dem Termin zur Unterzeichnung des Vertrages – nutzen Sie diese Zeit, um alle Details gründlich zu prüfen.

• Achten Sie unbedingt auf die korrekte Schreibweise aller Namen und die Vollständigkeit der zur Immobilie vorliegenden Daten. Ebenso wichtig ist, dass eventuelle Rechte Dritter oder erbrechtliche Bestimmungen im Vertrag explizit fixiert werden.

• Nicht nur der Kaufpreis, auch die Kontoverbindung des Verkäufers sollte im Vertrag aufgeführt werden. Vereinbaren Sie eine Ratenzahlung, dann gehört auch ein Zahlungsplan zum Vertrag.

• Achten Sie insbesondere auf die Gewährleistungshaftung, denn hier gilt das Prinzip: gekauft wie gesehen. Der Verkäufer sollte deswegen im Vertrag zusichern, dass er keine offensichtlichen und versteckten Mängel kennt und für später entdeckte keine Haftung übernimmt.

• Mitverkauftes Inventar kann separat ausgewiesen werden, um damit die Grunderwerbssteuer zu senken.

Der Kaufvertrag – wichtigste Grundlage für Ihre Immobilientransaktion

Es geht also um die Details und vor allem die Formulierungen, wenn ein Vertrag über den Verkauf und Kauf einer Immobilie geschlossen wird. Als erfahrene Immobilienmakler wissen wir genau, wie wir Ihre Interessen wahren – und das schließt die Vorbereitung und Prüfung des Kaufvertrages mit ein. Selbstverständlich erläutern wir Ihnen alle Passagen ganz genau, sodass Sie beruhigt zum Notartermin gehen können. Fordern Sie einfach unsere Expertise an – wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.

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