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Makler und Vermieter überzeugen – Tipps für die Wohnungssuche

Die erste Hürde bei der Wohnungssuche ist, die passende Wohnung zu finden, die Ihren persönlichen Kriterien entspricht. Die zweite Hürde bei der Wohnungssuche ist, einen Besichtigungstermin zu bekommen vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen Massenbesichtigungstermin. Findet die Wohnungsbesichtigung mit dem Makler oder mit dem Vermieter statt, geht es darum, die dritte Hürde erfolgreich zu meistern und Makler und Vermieter davon zu überzeugen, dass Sie der richtige Mieter sind, wobei oftmals der erste Eindruck entscheidend ist.

Wohnungssuche: Halten Sie diese Unterlagen parat

Es gibt einige Unterlagen, die Sie parat haben sollten. Dabei handelt es sich um Unterlagen, die Makler und Vermieter im Rahmen der Wohnungssuche einsehen dürfen, nämlich diese:

  1. Eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft
    Grundsätzlich hat ein Vermieter keinen gesetzlichen Anspruch auf die Mieterselbstauskunft. Insofern sind Sie als Interessent auf Wohnungssuche nicht zur Abgabe verpflichtet, wobei dann auch die Chance auf die Wohnung vertan ist. Nicht alle Fragen sind erlaubt, sondern nur solche, die das Mietverhältnis betreffen. Fragen, zu denen der Vermieter nicht berechtigt ist, darf der Mieter falsch beantworten, ohne dass daraus negative Konsequenzen resultieren. Unzulässig sind Fragen nach Mitgliedschaften in Parteien und im Mieterverein oder nach dem Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung. Gleiches gilt für Fragen nach bestehenden Krankheiten oder Behinderungen, nach Vorstrafen, nach einem anhängigen Ermittlungsverfahren oder nach den Einkommensverhältnissen von Angehörigen, sofern diese nicht Mieter der Wohnung sind.
  2. Die Identitätsfeststellung
    Auch wenn kaum ein Vermieter danach fragt, ist es ihm erlaubt, die Identität eines Interessenten bei der Wohnungssuche durch Zeigen des Personalausweises zu überprüfen, mehr allerdings nicht. Denn seit den neuen Regelungen zum Personalausweisgesetz erfüllt der Personalausweis nicht nur eine hoheitliche Ausweisfunktion, sondern bietet weitere Funktionen zur Signatur und zur Authentisierung. Zum Schutz dieser Funktionen darf der Personalausweis nicht kopiert und sollte, wenn überhaupt, nur kurz aus der Hand gegeben werden.
  3. Die Vorlage von Einkommensnachweisen
    Der Vermieter ist außerdem berechtigt zu prüfen, ob der Mietinteressent über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt. Bei Arbeitnehmern ist das beispielsweise die Vorlage der letzten drei Gehaltsabrechnungen. Auch bei Selbstständigen ist eine Überprüfung des Einkommens möglich, beispielsweise durch die Vorlage des jüngsten Steuerbescheids.
  4. Ein Bonitätsnachweis der Schufa
    Doch nicht immer ist ein Einkommensnachweis eine sichere Auskunft bezüglich der Zahlungsmoral. Deshalb kann der Vermieter vom Mieter die Vorlage einer Bonitätsauskunft der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) verlangen. Sie kann vom Mieter angefordert werden und besteht aus zwei Teilen, von denen der erste Teil zur Vorlage beim Vermieter ausreicht. Gewerbliche Anbieter wie Hausverwaltungen oder Immobilienmakler prüfen häufig auch über vergleichbare Anbieter ( z.b. Creditreform, Infoscore ) die Bonität ab.

Was Sie bei der Wohnungssuche nicht tun sollten

Da ich selbst als Immobilienmakler tätig bin, möchte ich meine persönlichen Erfahrungen bezüglich potenzieller Mieter schildern. Den besten Eindruck machen auf mich immer die ehrlichen und offenen Menschen. Skeptisch bin ich gegenüber den Interessenten, die versichern, dass sie alles können und alles machen und dass ohnehin nichts ein Problem ist. Tatsächlich klappt dann meistens überhaupt nichts. Bei mir kommt es auch nicht gut an, wenn sich ein Interessent über seinen Noch-Vermieter negativ äußert. Ein weiterer Punkt ist die Bonitätsprüfung, die ich immer durchführe. Wer einen gravierenden Negativeindruck in der Mieterselbstauskunft verschweigt, hat sein Glück bei der Wohnungssuche verspielt. Schwerwiegende Folgen kann es für einen Mieter haben, wenn sich nach Unterzeichnung des Mietvertrags herausstellt, dass er unwahre Angaben gemacht hat. Gute Karten hat, wer bei der Wohnungssuche dem Immobilienmakler oder Vermieter gegenüber offen, freundlich und ehrlich auftritt und wer beim Besichtigungstermin pünktlich erscheint, was Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit des künftigen Mieters zulässt.

Diese Fragen sollten/dürfen Sie als interessierter Mieter stellen

Sofern Sie vom Makler kein Exposé erhalten haben oder wenn darin wichtige Angaben fehlen, sollten Sie als Mieter diese Fragen stellen:

  • Was gehört zum Mietobjekt? (Terrasse, eigener Garten oder Mitnutzung, Dachboden, Keller, Kfz-Stellplatz, Garage usw.)
  • Wie hoch ist die Gesamtmiete?
  • Wie hoch sind die Nebenkosten? Wie setzen sie sich zusammen? In welchem Verhältnis werden beispielsweise die Heizkosten abgerechnet?
  • Ausstattung und Zustand der Wohnung (Baujahr, Renovierungsarbeiten, Waschmaschinenanschluss, Fernsehantenne usw.)
  • Wer wohnt in der unmittelbaren Nachbarschaft? Um welche Altersgruppen handelt es sich? Sind die Mieter eher ruhig oder doch lauter?
  • Infrastruktur – wie weit sind Lebensmittelgeschäfte entfernt? Gibt es eine Schule, einen Kindergarten, einen Bäcker, eine Tankstelle, eine Apotheke oder Ärzte?
  • Wie ist die Verkehrsanbindung – mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Auto? Wie weit ist der Bahnhof entfernt?
  • Wie weit sind Freizeiteinrichtungen entfernt? (z. Bsp. ein Fitnesscenter, ein Schwimmbad, eine Joggingstrecke usw.)
  • Welche Pflichten habe ich als Mieter? – Treppenhaus reinigen, Schnee räumen etc.
  • Ist die Haltung von Haustieren erlaubt, beispielsweise Hund oder Katze?
  • Liegt ein Energieausweis vor?
  • Werden erneuerbare Energien beispielsweise für die Warmwasserbereitung oder die Heizung verwendet? Ist die Immobilie gedämmt?
  • Sind in der Wohnung bereits Sanierungsarbeiten vorgenommen worden?

Treten Sie gegenüber dem Makler oder Vermieter bei der Wohnungssuche höflich, aber bestimmt auf. Zeigen Sie Interesse an seinen Ausführungen. Sammeln Sie so viele Informationen wie möglich. Und bitte verhandeln Sie bei der Wohnungssuche nicht bezüglich der Miethöhe, insbesondere nicht bei der ersten Besichtigung. Das könnte ansonsten ein K.-o.-Kriterium für Sie werden.

Wenn Sie diese Tipps bei der Wohnungssuche beherzigen, sind Sie Ihrer Traumwohnung einen weiteren Schritt näher gekommen. Viel Erfolg!

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